
Besuchen Sie die Internetseiten meiner spezialisierten Dienste:


Besuchen Sie die Internetseiten meiner spezialisierten Dienste:
Liebe geneigte Besucherinnen und Besucher,
ich möchte Ihre Intelligenz nicht durch unsinniges Selbstgeschwätz beleidigen. Was ich mache und tue, entnehmen Sie bitte der Presse. Sollten Sie meiner Hilfe bedürfen – bevorzugt in Fragen von Kündigungsschutz, Arzthaftung und Anwaltshaftung, gerne aber auch in anderen Rechtsgebieten –, setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.
Bleiben Sie mir gewogen
Ihr Michael Timpf

„So etwas schreibt man, wenn man die Zukunft eines Menschen versauen will“, erklärt Timpf. […] Der Anwalt hat nur eine Erklärung: „Meine Mandantin ist attraktiver als die Geschäftsführerin.“

Anwalt Timpf: „Hätte sie die Antibiotika-Behandlung sofort bekommen, wäre nichts passiert.“ […] Dafür hat Heike Richter jetzt 100.000 Euro Entschädigung erhalten.

Sein Anwalt Michael Timpf handelte eine Abfindung in Höhe von 20 000 Euro und eine Freistellung heraus. „Alles in allem ist das deutlich mehr als eine Jahresvergütung“, sagt der Anwalt. Im Gegenzug habe der Arbeitgeber den Vorwurf des Diebstahls zurückgezogen.

Die Verlaufsnotizen aus der Patientendokumentation sind laut Timpf widersprüchlich. „Einmal steht dort: ,Berichtet von Suizidalgedanken‘, an anderer Stelle heißt es: ,Distanziert sich aber von suizidalen Handlungen, kein massiver Todeswunsch‘.“ Beides zeitgleich gehe aber nicht, so der Anwalt.

Kassners Anwalt Michael Timpf aber empfindet die Kürzung als zu gering: „Das wird der unterirdischen Leistung des Bestattungsinstituts nicht gerecht.“

Von einem „groben Behandlungsfehler“ spricht dagegen Michael Timpf, der Anwalt der Frau. Nicht ohne Grund habe die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer dem Arzt schon 2016 empfohlen, den Fall seiner Versicherung zu melden.

„Dass der Sender meinem Mandanten nun eine knappe Jahresvergütung als Abfindung zahlt, spricht für sich“, kommentierte Anwalt Michael Timpf den Vergleich.

Channel-21-Anwalt Martin Cohnen wies darauf hin, dass der 44-Jährige als Bildmischer eine kreative Tätigkeit mit künstlerischen Freiheiten ausgeübt habe. Dies bestritt Michael Timpf, Anwalt des geschassten Mitarbeiters, energisch.

Anwalt Michael Timpf, der die 57-Jährige vertritt, findet dies empörend: „Das Vorhaben, die Seniorin in Würde zur letzten Ruhe zu betten, endete in einer Katastrophe.“

Torsten Scheske (38) ist auf dem linken Auge blind. Der Vater von drei Kindern macht die MHH dafür verantwortlich. „Die Ärzte haben mich zu lange unbehandelt gelassen“ lautet sein Vorwurf. Zusammen mit Rechtsanwalt Michael Timpf hat er die MHH auf 50 000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Eine Einigung über den Schadensersatz (gefordert sind 131 000 Euro) stehe kurz bevor, so Michael Timpf, Anwalt der Familie.

Anwalt Timpf argumentiert, es sei überhaupt nicht bewiesen, dass der Sub-Subunternehmer den Auftrag aufgrund der Verfehlung des 35-Jährigen verloren habe.

„Wir werden nun Akteneinsicht beantragen, um uns zu den Vorwürfen äußern zu können“, sagte Timpf. In diesem Rahmen werden die beiden Hildesheimer der Polizei auch den Namen des dritten Verdächtigen geben, den sie laut ihres Anwalt ebenfalls kennen.

Nach Auskunft von Rechtsanwalt Michael Timpf, der die 35-Jährige vertritt, arbeiten in der Großburgwedeler Anästhesie zwölf Krankenschwestern; seiner Ansicht nach hätte es das Krankenhaus bei etwas gutem Willen durchaus ermöglichen können, seine Mandantin wieder dort unterzubringen.

War diese Operation wirklich nötig? „Wir können nicht ausschließen“, so sagt es ihr Anwalt Michael Timpf aus Hannover, „dass sich die behandelnden Ärzte auch von anderen Erwägungen als dem Patientenwohl leiten ließen.“ Man kann es auch so formulieren: Vielleicht ging es gar nicht um Frau B., sondern, vor allem, um Geld.

„Das ist abenteuerlich“, sagt Anwalt Timpf. „Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss eine ärztliche Behandlung, die wertlos war, nicht vergütet werden.“